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Nutzen für das Unternehmen
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- Sozialverantwortliche Lösung im Rahmen der Fürsorgepflicht
- Zeitliche Entlastung der Personalverantwortlichen
- Schonung des Budgets durch mögliche Restlaufzeitverkürzung
- Schnellere Realisierung organisatorischer und personeller Veränderungen
- Erleichterung der Verhandlungen mit Betriebsrat und Mitarbeitern
- Konfliktarme Gestaltung des Trennungsprozesses
- Vermeiden mitunter langwieriger und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten
- Positive Auswirkung auf das Betriebsklima und das Image des
Unternehmens
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| © Dr. Trapp & Partner 08/2003 |
 
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